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Inhalt

Mal schnell nach Polen …

Polen trat dem Schengen-Abkommen im Jahr 2007 bei. Damit entfielen die Grenzkontrollen (ungeachtet der Tatsache, dass besonders im Straßenverkehr seit einiger Zeit wieder kontrolliert wird, um illegale Migration zu vermeiden). Mit dem Auto kannst Du „rüber fahren“, wenn Dir danach ist, wenn Du Zeit und Lust hast. Wenn Dein Auto in Deutschland zugelassen und versichert ist, darfst Du damit auch nach Polen fahren. Du musst dazu auch nicht die polnische Sprache beherrschen.

Bei der Eisenbahn ist es nicht so einfach. Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) kann freilich beim Infrastrukturunternehmen eine Fahrplantrasse bis zum Grenzbahnhof bestellen und beim ausländischen EVU dann die Fahrplantrasse vom Grenzbahnhof bis zum Ziel. Aber Fahrzeuge und Lokführer müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um auch im Ausland fahren zu dürfen.

Die Lokführer, die über die Staatsgrenze fahren, müssen die Sprache des Nachbarlandes auf einem bestimmten Level beherrschen. Welches Level das ist, wird in der allgemeinen Grenzbetriebsvereinbarung geregelt (B 1). Am Ende des Artikels ist eine Webseite verlinkt, welche die Klassifizierung des Sprachniveaus erklärt. Die Triebfahrzeuge müssen in der Regel die Fahrzeugeinrichtung für das Zugsicherungssystem des Nachbarlandes besitzen. Ausnahmen regeln die örtlichen Grenzbetriebsvereinbarungen.

Grenzbetriebsvereinbarungen

Die DB InfraGO hat mit den ausländischen Infrastrukturbetreibern, deren Strecken an das deutsche Netz anschließen, Grenzbetriebsvereinbarungen geschlossen. Die ausländischen Infrastrukturbetreiber sind in Polen die PKP PLK S.A. und in Tschechien die Správa železnic (SZ). Diese Vereinbarungen sind gegliedert in den

Teil A gilt für alle Grenzbetriebsstrecken mit dem jeweiligen Nachbarland, Teil B regelt die örtlichen Besonderheiten für eine spezifische Grenzbetriebsstrecke.

Titelseite der Ril 302.2xxxx der DB InfraGO (hier steht noch „DB Netz AG“).

Titelseite der Ril 302.2xxxx der DB InfraGO (hier steht noch „DB Netz AG“).

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Was ist eine Grenzbetriebsstrecke?

Damit wird der Streckenabschnitt zwischen den Grenzbahnhöfen auf deutscher Seite und denen auf der „Gegenseite“ im Ausland bezeichnet. Auf der Grenzbetriebsstrecke können auch weitere Betriebsstellen (zum Beispiel Haltepunkte) liegen.

Grenzbetriebsstrecken mit Polen (nach Ril 302.2208Z01):

DB InfraGO verwendet u. a. folgende Begriffe im Kontext des grenzüberschreitenden Verkehres – Zitat aus der Ril 302.2208Z01:

Systemwechselbahnhof: „Systemwechselbahnhöfe“ sind die durch die Vertragspartner festgelegten Bahnhöfe für die Realisierung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs von bahninternationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung, auf bzw. zwischen denen die Änderungen rechtlicher, betrieblicher oder technischer Systeme erfolgen.

Grenzbetriebsstrecke ist der Streckenabschnitt zwischen den durch die jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmen festgelegten Systemwechselbahnhöfen, auf der der Eisenbahnverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze durchgeführt wird. Die Grenzbetriebsstrecke umfasst auch die Systemwechselbahnhöfe.

Grenze der Betriebsführung ist die festgelegte Grenze, bis zu der das betriebliche Regelwerk des jeweiligen EIU gilt. Die Überleitung aus dem betrieblichen Regelwerk des einen EIU zu dem des anderen EIU vereinbaren die EIU in der AGV und den ÖGV bzw. ÖVED. Die genaue Grenze der Betriebsführung wird in der ÖGV bzw. der ÖVED festgelegt.

EIU = Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen

ÖVED = Örtliche Vereinbarungen über den erleichterten Durchgangsverkehr

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Mit „Systemwechselbahnhof“ ist also hier nicht der Wechsel des Stromsystems gemeint.

Dieser kommt allerdings bei elektrifizierten Strecken hinzu.

Sprachkenntnisse der Lokführer